Die Anwendung von giftigen oder gesundheitsschädlichen Produkten ist nur für Privat oder im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe erlaubt. Eine Tätigkeit im Rahmen einer Schädlingsbekämpfung für andere Dritte oder gar gegen Entgelt ist nicht erlaubt.
Diese Tätigkeit bedarf in der Regel (es gibt wenige Ausnahmen) einer Ausbildung Schädlingsbekämpfer (durch die IHK geprüft).
Wie wird man Schädlingsbekämpfer?
Der Schädlingsbekämpfer ist ein IHK-grpüfter Ausbildungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt ist.
Die duale Ausbildung (in Betrieb und Schule) dauert drei Jahre.
Ein Schädlingsbekämpfer (oder Kammerjäger, wie der Volksmund oft sagt) benötigt für die weltweit Anerkennung eine Zertifizierung nach ISO EN 17024.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Palette an Weiterbildungen und Qualifikationen ist breit. Hier ein Auszug:
- Sachkundiger Schädlingsbekämpfer im Gesundheits- und Vorratschutz
- Sachkundiger Schädlingsbekämpfer (Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit fertigen Fraßködern)
- Behördlich bescheinigte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge
- Begasungsleiter / Befähigungsscheininhaber für Begasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich
- Sachkundiger im Pflanzenschutz
Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge: Fangjagd (nach Bundesjagdgesetz), Umsiedlung von Wespen, Hummeln und Hornissen, usw.